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   BGH, 09.06.2020 - 5 StR 188/20   

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https://dejure.org/2020,15496
BGH, 09.06.2020 - 5 StR 188/20 (https://dejure.org/2020,15496)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2020 - 5 StR 188/20 (https://dejure.org/2020,15496)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2020 - 5 StR 188/20 (https://dejure.org/2020,15496)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen schwerem Bandendiebstahl u.a.

  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung der Einziehung eines Tatmittels als Nebenstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2
    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen schwerem Bandendiebstahl u.a.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung eines PKW - und die Strafzumessung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erstreckung nur auf das

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - 5 StR 188/20
    Die Feststellungen belegen nicht, dass der Angeklagte in jedem Einzelfall tatsächliche Mitverfügungsgewalt über die entwendeten Fahrzeuge hatte und ihm persönlich deshalb diese Werte zugeflossen sind (vgl. zu den notwendigen Feststellungen beim bandenmäßigen Fahrzeugdiebstahl mit anschließender Verbringung ins Ausland BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20; vom 17. Juli 2019 - 5 StR 130/19).
  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 525/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - 5 StR 188/20
    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, stellt dies einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt dar (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19 mwN).
  • BGH, 17.07.2019 - 5 StR 130/19

    Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas; Zufluss eines Vermögenswertes

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - 5 StR 188/20
    Die Feststellungen belegen nicht, dass der Angeklagte in jedem Einzelfall tatsächliche Mitverfügungsgewalt über die entwendeten Fahrzeuge hatte und ihm persönlich deshalb diese Werte zugeflossen sind (vgl. zu den notwendigen Feststellungen beim bandenmäßigen Fahrzeugdiebstahl mit anschließender Verbringung ins Ausland BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20; vom 17. Juli 2019 - 5 StR 130/19).
  • BGH, 17.06.2015 - 5 StR 140/15

    Minder schwerer Fall des Computerbetruges (besonders werthaltiges, da

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - 5 StR 188/20
    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird zu bedenken haben, dass zum einen bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall gegeben ist, das Vorliegen eines vertypten Strafmilderungsgrundes ausdrücklich einzustellen ist, und zum anderen bei Bandentaten die straferschwerende Erwägung, diese seien arbeitsteilig begangen worden, rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 StR 73/20; Urteil vom 17. Juni 2015 - 5 StR 140/15, wistra 2015, 350).
  • BGH, 31.03.2020 - 1 StR 73/20

    Banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (Strafzumessung: keine

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - 5 StR 188/20
    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird zu bedenken haben, dass zum einen bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall gegeben ist, das Vorliegen eines vertypten Strafmilderungsgrundes ausdrücklich einzustellen ist, und zum anderen bei Bandentaten die straferschwerende Erwägung, diese seien arbeitsteilig begangen worden, rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 StR 73/20; Urteil vom 17. Juni 2015 - 5 StR 140/15, wistra 2015, 350).
  • BGH, 25.02.2020 - 4 StR 672/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Auszug aus BGH, 09.06.2020 - 5 StR 188/20
    a) Soweit der PKW des Angeklagten eingezogen wurde, kann zum einen eine Wechselwirkung mit der Strafzumessungsentscheidung bestehen (vgl. BGH, aaO); zudem ergibt sich aus dem Urteil nicht, dass sich die Strafkammer dabei des ihr zustehenden Ermessens (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2020 - 4 StR 672/19) bewusst war.
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 415/21

    Einziehung von mit Erträgen aus Betäubungsmitteln erworbenen Kryptowährungen

    Den Urteilsgründen muss grundsätzlich zu entnehmen sein, dass sich das Tatgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens gegeben waren (s. bereits zur früheren Rechtslage BGH, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 2 Rn. 10 mwN; nachfolgend etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 2 StR 452/18, juris Rn. 5; vom 9. Juni 2020 - 5 StR 188/20, juris Rn. 4).
  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 128/22

    Einziehung von zur Begehung oder Vorbereitung der Tat genutzten Gegenständen als

    Den Urteilsgründen muss grundsätzlich zu entnehmen sein, dass sich das Tatgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens gegeben waren (s. bereits zur früheren Rechtslage BGH, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 2 Rn. 10 mwN; nachfolgend etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 2 StR 452/18, juris Rn. 5; vom 9. Juni 2020 - 5 StR 188/20, juris Rn. 4; vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21, juris Rn. 6).
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